Sind Sie Gewerbetreibender? Dann sparen Sie bei der Entsorgung Geld.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) ermöglicht gewerblichen Abfallerzeugern unter bestimmten Voraussetzungen, die Abfälle nicht mehr der entsorgungspflichtigen Körperschaft (Landkreis oder Kommune) zu überlassen (Andienungspflicht), sondern einen privaten Entsorger zu beauftragen. Wir sammeln diese Abfälle bei Ihnen ein. Danach führen wir diese einer möglichst hochwertigen stofflichen oder energetischen Verwertung zu.
Durch unsere leistungsfähige Software passen Sie Ihren Abfuhrrhythmus schnell und unbürokratisch Ihrem aktuellen Abfallaufkommen an
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